§ 1 Allgemeines
Soweit im folgenden von „Kaufleuten“ gesprochen wird, sind darunter im Rahmen dieser AGB zu verstehen:
a) Kaufleute im Sinne des Handelsrechtes, die im Rahmen Ihres Handels betriebstätig werden.
b) juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (vgl. § 24 Abs. 1 AGB-Gesetz)
c) Wir liefern ausschließlich auf Grundlagen vorliegender Geschäftsbedingungen.
d) Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich mit unseren Außendienstmitarbeitern getroffen wurden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Geltungsbereich und Datenschutz
1. Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich damit in Zusammenhang stehenden Beratungen und Auskünften gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Gegenüber Kaufleuten gelten diese auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen.
2. Kaufleute erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer
Geschäftsbedingungen an. Im übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenarbeiten zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungen unsererseits erhalten.
3. Kundendaten werden gespeichert.
§ 3 Angebote, Zustandekommen des Vertrages
1. An Katalogen und allen sonstigen Verkaufsunterlagen behalten wir uns Eigentum- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht überlassen werden. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technischen Daten, sowie in Bezug genommene Ö-Norm, DIN-,VDE oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen,
kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.
2. Der Katalog ist freibleibend für uns. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot für den Kunden. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Ist eine schriftliche Preisvereinbarung getroffen, so gelten die in unseren neuesten, am Tage der Bestellung gültigen Katalogen und Preislisten angegebenen Preise. Kataloge und Preislisten können in unserem Hause eingesehen werden oder von uns angefordert werden.
2. Alle Preise ab Lager Jenbach.
3. Unsere Rechnungen sind ausnahmslos an dem auf der Rechnung angegebenen Tag (Lieferung ist Fälligkeit und Zahlung sofort/prompt und ohne Abzüge!) fällig.
Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unser Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.
4. Ab Fälligkeit unserer Rechnungen können wir von Kaufleuten aus unseren offenen Forderungen Fälligkeitszinsen von 3 % p.a. über dem jeweils gültigen, aktuellen Bankdiskontsatz verlangen. Die gleiche Verzinsungen können wir von unseren nichtkaufmännischen Kunden ab Zahlungsverzug verlangen. Dem Kunden und uns bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen. Daneben können wir für jede Zahlungserinnerung und Mahnung je EUR 6,– berechnen.
5. Skonti, eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werden nicht gewährt, bzw. hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung frühere Lieferungen im Verzug befindet, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren betreibt oder gegen ihn Konkursantrag gestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewährten Rabatte nach zu belasten und alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nur gegen Barzahlung.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
§ 5 Lieferzeit, Entgegennahme der Ware
1. Lieferfristen oder -termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
2. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.
3. Die Lieferung bestellter Katalog-Ware erfolgt in der Regel innerhalb der im Katalog angegebenen Stunden bzw. Wochen. Sonderanfertigungen liefern wir innerhalb von 5-8 Wochen.
4. Fristen und Termine gelten stets als annähernd, sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Im Fall eines Überschreitens des durch die Zirka Fristen bzw. Termine bestimmten Zeitraums ist der Kunde nach Ablauf einer uns zu setzenden, angemessenen, mindestens 20 Arbeitstage betragenden Nachfrist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt für verbindlich vereinbarte Fristen bzw. Termine mit dem Vorbehalt, dass die zu setzende angemessene Nachfrist mindestens 10 Arbeitstage beträgt. Bei Fixgeschäften ist eine Nachfristsetzung nicht erforderlich. Eine Schadenersatzhaftung ist ausgeschlossen bzw. gegenüber Nichtkaufleuten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe bzw. Erfüllungsgehilfen beschränkt. Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungsteil oder Leistungsteil, beschränkt sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird.
Lieferungen und Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretender Umstände einschließlich der Verzögerung der Belieferung mit wesentlichen Materialien unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne, dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt.
In jedem Fall setzt die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und gegebenenfalls die rechtzeitige Beibringung der vom Kunden mitzuteilenden Spezifikationen, Freigaben usw. und Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen, sowie gegebenenfalls den Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung voraus.
§ 6 Frachtschäden
Frachtschäden werden nur dann ersetzt, wenn diese sofort bei der Warenübergabe auf dem Frachtbrief vermerkt werden und der Frachtbrief nicht mit ?Ware ordnungsgemäß und vollständig erhalten? unterzeichnet wird. Ebenso ist der Frachtschaden binnen 3 Werktagen mit vorher beschriebenen Nachweis nachzuweisen. (s. § 8 Punkt 3. und § 7).
§ 7 Eigentumsvorbehalt, Rücklieferung
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Kaufleuten auch bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung und zwar einschließlich angefallener Kosten und Zinsen (Kontokorrentvorbehalt sowie bei Refinanzierungswechsel).
2. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
3. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Eine Sicherungsübereignung ist unzulässig.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf dem Vertrag zwingende Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes anzuwenden. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nehmen wir Ware von Kaufleuten zurück, können wir diese durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir den
Verkauf mit angemessener Frist angedroht haben. Den Verwertungserlös abzgl. angemessener Verwertungskosten, mindestens 20 % des Warenwertes, werden wir auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.
5. Rücknahme oder Rücklieferung von Katalogprodukten bei Lieferung vom Kunden hat frei Haus zu erfolgen.
6. Ist das Produkt inzwischen gebraucht oder beschädigt worden, so wird der tatsächliche Produktrestwert angerechnet.
Eine Rücklieferung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die Ware komplett dem gelieferten Zustand entspricht.
7. Die Rückgabe von Sonderabmessungen kann nur unter Vorbehalt der Verwendbarkeit angerechnet werden.
8. Sind wir zur Warenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten. Zusätzliche Bedingungen für die Lieferung von Geräten
9. Die Ware bleibt unser Eigentum; Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-) Eigentum von uns durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum für uns unentgeltlich. Waren, an denen wir (Mit-) Eigentumsrecht haben, werden im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
10. Der Käufer ist zur Veräußerung von Vorbehaltswaren ohne schriftliche, vorherige Genehmigung nicht berechtigt.
Verpfändung oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungen, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf Aufforderungen wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
11. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit das Abzahlungsgesetz keine Anwendung findet, hier kein Rücktritt vom Vertrag vor. Bei Verstoß des Käufers gegen die vorstehend bezeichneten Verpflichtungen hat der Käufer in jedem Fall der Zuwiderhandlung unbeschadet unserer Rechte auf Schadenersatz, eine Konventionalstrafe in Höhe von 20 % des Rechnungswertes des Kaufgegenstandes zu bezahlen.
§ 8 Gefahrenübergang, Versand
1. Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder (im Falle eines Streckengeschäftes) des Lagers unseres Vorlieferanten auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach § 7 entgegenzunehmen.
§ 9 Garantie und Gewährleistung
Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.
§ 10 Mängelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte von Kaufleuten setzen voraus, dass diese zuvor ihren geschuldeten Untersuchungs- und Hinweispflichten unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen sind. Gebrauchte Geräte werden verkauft wie besichtigt. Nicht-kaufmännische Kunden müssen die gelieferte Ware, sobald als möglich nach deren Eintreffen auf Vollständigkeit, Mängel, Falschlieferung, Transportschäden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften untersuchen. Rügen sind innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware durch Einschreibebrief an uns zu senden.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlers einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, oder uns ein Verschulden bei Vertragsschluss zur Last fällt, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Wir liefern funktionstüchtige Ware. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nur aufgrund von ausdrücklicher, schriftlicher Zusicherung.
8. Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zu Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe vorstehender Absätze, wenn für diese Leistungen ein besonderes Entgelt vereinbart worden ist.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
10. Die Gewährleistungsfrist gilt nur für neue Produkte und beträgt für Fabrikations- und Materialmängel 6 Monate ab Liefertag. Derartige Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die betreffenden Teile auf Verlangen zuzusenden. Werden die von der Lieferfirma erteilten technischen, Wartungs- und Bedienungsanleitungen nicht gemäß Ö-Norm/DIN verwendet bzw. eingesetzt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Für Lieferteile, die durch ihre Beschaffenheit oder nach Art ihrer Anwendung einem natürlichen Verschleiß unterliegen, entfällt jegliche Mängelhaftung.
§ 11 Gesamthaftung
1. Soweit gemäß § 7 Abs. 4 bis Abs. 7 unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle anderen Ansprüche, einschließlich von Ansprüche aus der Produzentenhaftung.
2. Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz, sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Beauftragten, unserer Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
4. Die Verjährung der Ansprüche zwischen uns und dem Kunden richtet sich nach § 7 Abs. 9 soweit nicht Ansprüche aus der Produzentenhaftung in Rede stehen.
§ 12 Vorbehalt
1. Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer des Kataloges, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, soweit technische und optische Änderungen vorzunehmen.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Vereinbart ist österreichisches Recht!
Erfüllungsort für alle Vertragsverbindlichkeiten ist der Sitz von Haas-Design und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist und soweit gesetzlich zulässig und der Sitz von Haas-Design z.Zt. Kornweg 33, 9583 Faak am See bzw. das für den Firmensitz zuständige Gericht.
§ 14 Ausland
1. Auch bei Lieferung ins Ausland gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Gültigkeit des EU-Kaufrechtes wird ausgeschaltet.
§ 15 OS-Plattform (Ihr Europa)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unterhttps://ec.europa.eu/consumers/odr/